Auszug aus der Satzung des BTV Wismut
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich, nach den Bestimmungen des Vereins bei der Geschäftsstelle zu beantragen.
(2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Mitglied ist, wer die Vereinssatzung anerkennt und regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge entrichtet.
§ 7
Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
(2) Der Vorstand ist ermächtigt, Spenden zur Finanzierung der Vereinstätigkeit entgegenzunehmen.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.